Rechtsberatung durch Unternehmensberater: Die Beratung von Unternehmern und Unternehmensgründern
über die Möglichkeit zur Erlangung öffentlicher Fördermittel durch Unternehmensberater ist als Hilfsgeschäft im Sinne
des Rechtsberatungsgesetzes erlaubnisfrei. Dies gilt auch für die Unterstützung beziehungsweise Vertretung im Antragsverfahren.