Änderung der Unterhaltsbeträge für Kinder nach der
Düsseldorfer Tabelle
Die Regelbeträge für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes gegenüber dem
Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, werden zum 1.7.2003 wie folgt geändert:
alte Bundesländer
neue Bundesländer
1. Altersstufe
199 Euro
183 Euro
2. Altersstufe
241 Euro
222 Euro
3. Altersstufe
284 Euro
262 Euro
Bei höherem Einkommen verändern sich u. U. die Unterhaltsbeträge.