Schlussrenovierungsklausel in einem Gewerberaummietvertrag
Eine in einem Gewerberaummietvertrag enthaltene Klausel, die dem Mieter ohne Berücksichtigung der
vorgenommenen Schönheitsreparaturen eine Schlussrenovierungspflicht auferlegt, ist regelmäßig wirksam. Nur im Einzelfall eines
extrem kurzen Abstandes zwischen der letzten Schönheitsreparatur und dem Ende des Mietverhältnisses kann etwas anderes gelten. (OLG
Celle, Urt. v. 7.5.2003 - 2 U 200/02)