Kreditkündigung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof berechtigt schon die unmittelbar drohende Gefahr der
Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers zur fristlosen Kündigung des Darlehens aus wichtigem Grund. Die Bank muss also nicht erst
warten, bis die Zahlungsunfähigkeit tatsächlich eingetreten ist. (BGH-Urt. v. 20.5.2003 - XI ZR 50/02)