RPT








Letzte Aktualisierung
05.10.2011

Mindestangebot an Plätzen bei Billigflügen
Zunehmend werden in den Medien von Fluggesellschaften sog. Billigflüge angeboten. Damit diese nicht als verbotene Lockvogelangebote gelten, haben die Richter des Landgerichts Hannover nun in einem Urteil entschieden, dass mindestens 10 % der Plätze für den niedrigsten Preis verkauft werden müssen, da es sich andernfalls um eine irreführende Werbung handelt. (LG Hannover, Urt. - 18 O 57/03)
zurück zum Inhaltsverzeichnis
RPT-Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft - Fenchelweg 26 - 12357 Berlin - Tel. 030/60972233 - Fax 030/66098242 - info@rpt-gmbh.de