Bisher teilten sich Rentner und die Rentenversicherungsträger die aus der Rente zu zahlenden Beiträge
zur Pflegeversicherung. Ab dem 1.4.2004 fällt die Beteiligung des Rentenversicherungsträgers weg. Die Rentner müssen dann den
Beitrag von 1,7 % zur Pflegeversicherung in voller Höhe allein tragen.