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Letzte Aktualisierung
05.10.2011

Strafe bei Steuerhinterziehung trotz möglicher
Verfassungswidrigkeit von Steuergesetzen

Das Bayerische Oberlandesgericht teilt in seiner Entscheidung v. 11.3.2003 mit, dass die durch die Nichtangabe von Einkünften aus der Veräußerung von Zero-Bonds sowie durch Nichtangabe von Spekulationsgewinnen begangenen Steuerhinterziehungen auch für den Fall strafbar sind, dass die zutreffenden Bestimmungen im Einkommensteuergesetz wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz verfassungswidrig sind. (BayObLG, Beschl. v. 11.3.2003 - 4 St RR 7/2003, rkr.)

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