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Letzte Aktualisierung
05.10.2011

Neue Tragfähigkeitsprüfung vor Gründung einer Ich-AG
Seit dem 1. November 2004 wird die Förderung einer Ich-AG durch die Agenturen für Arbeit von der Vorlage einer Tragfähigkeitsbescheinigung abhängig gemacht. Die Prüfung der Tragfähigkeit soll das Risiko verringern, dass Gründerinnen und Gründer mit ihrer Ich-AG scheitern und ihnen größere Sicherheit für die erfolgreiche Umsetzung ihrer Geschäftsidee geben. Gleichzeitig soll dadurch Missbrauchsfällen vorgebeugt werden. Expertisen können Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände oder Kreditinstitute fertigen.
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