RPT








Letzte Aktualisierung
05.10.2011

Vorsorgeuntersuchungen sind von der Praxisgebühr befreit
In seiner Pressemitteilung vom 4.3.2005 hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung nun klargestellt, dass Vorsorgeuntersuchungen, wie die Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs, Schwangerschaftsvorsorge, der Gesundheits-Check-up, die Untersuchungen zur Zahnvorsorge und Schutzimpfungen von der Praxisgebühr befreit sind.

Die Vorsorgeuntersuchung beschränkt sich dabei nicht auf die unmittelbare ärztliche Tätigkeit, sondern umfasst auch ein Informationsgespräch des Arztes mit der Patientin und dem Patienten. Auch die anschließende Beratung ist Teil der Vorsorgeuntersuchung und damit nicht praxisgebührpflichtig.

Einen detaillierten Überblick aller Vorsorgemaßnahmen finden Sie im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales unter: http://www.bmgs.bund.de/downloads/Vorsorgemassnahmen040305.pdf.
zurück zum Inhaltsverzeichnis
RPT-Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft - Fenchelweg 26 - 12357 Berlin - Tel. 030/60972233 - Fax 030/66098242 - info@rpt-gmbh.de