Die Regelbeträge sind ein wichtiger Maßstab für die Unterhaltsverpflichtung von Eltern
gegenüber ihren minderjährigen Kindern, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Die Regelbeträge sind nicht mit
den tatsächlich geschuldeten Unterhaltsbeträgen identisch, liegen aber der Düsseldorfer und der Berliner Tabelle zugrunde. Ab
dem 1.7. 2005 gelten folgende Beträge:
alte Bundesländer
neue Bundesländer
1. Altersstufe
204 Euro
188 Euro
2. Altersstufe
247 Euro
228 Euro
3. Altersstufe
291 Euro
269 Euro
Bei höherem Einkommen verändern sich u. U. die Unterhaltsbeträge.