Das Bundesjustizministerium hat am 19.10.2005 einen Referentenentwurf zur Reform des Genossenschaftsrechts
den Bundesministerien, Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Anlass ist die Einführung der Europäischen
Genossenschaft oder Societas Cooperativa Europaea (SCE) in das deutsche Recht. Die SCE ist eine neue Rechtsform nach europäischem
Gemeinschaftsrecht. Sie tritt neben die Genossenschaft nach nationalem Recht.
Ziel des Gesetzes ist es, dass die neue Rechtsform der Europäischen Genossenschaft Genossenschaften die grenzüberschreitende Betätigung
erleichtern soll.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Genossenschaft gegenüber der SCE zu gewährleisten, sieht der Gesetzentwurf
neben den Ausführungsvorschriften zum europäischen Recht eine maßvolle Modernisierung des deutschen Genossenschaftsgesetzes
vor:
Die Gründung von Genossenschaften soll erleichtert und die allgemeinen Rahmenbedingungen gerade für
kleine Genossenschaften verbessert werden. Vorgesehen ist eine Absenkung der Mindestmitgliederzahl von sieben auf drei. Eine Öffnung
für soziale und kulturelle Zwecke ist ebenfalls geplant. Besonders wichtig für kleine Genossenschaften ist die vorgesehene
Ausnahme von der Prüfung des Jahresabschlusses bei Genossenschaften mit einer Bilanzsumme bis einer Million Euro.
Ideen aus der im Aktienrecht geführten Corporate-Governance-Diskussion sollen auf die Genossenschaft
übertragen werden. Dabei geht es z. B. um die Stärkung der Rolle des Aufsichtsrats durch Informationsrechte des einzelnen
Aufsichtsratsmitglieds und um bessere Informationsversorgung und Einflussmöglichkeiten der Mitglieder.
Durch folgende geplante Maßnahmen soll die Kapitalbeschaffung und Kapitalerhaltung erleichtert
werden: Zulassung von Sachgründungen sowie rein investierenden Mitgliedern, Möglichkeit der Einführung eines
Mindestkapitals.