Vergütungspflicht von Kostenvoranschlägen in den
allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellt in einem Urteil klar, dass eine in den AGB enthaltene Vergütungsklausel
für Kostenvoranschläge unwirksam ist, da sie den Kunden unangemessen benachteiligt.
Eine Vergütungsregelung kann jedoch ausdrücklich und individualvertraglich vereinbart werden. Im Zweifelsfall ist ein
Kostenvoranschlag jedoch nicht zu vergüten.