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Letzte Aktualisierung
05.10.2011

Leistungen der Kfz-Teilkaskoversicherung bei Einbruchdiebstahl
In der Kfz-Teilkaskoversicherung sind bei einem Einbruchdiebstahl in ein Kraftfahrzeug nur die Schäden am Fahrzeug ersatzpflichtig, die durch die Verwirklichung der Tat entstanden sind oder damit in adäquatem Zusammenhang stehen.

Im Unterschied zu einer Vollkaskoversicherung werden darüber hinausgehende Schäden am Fahrzeug nicht ersetzt, die durch mut- oder böswillige Handlungen herbeigeführt werden. Das sind beispielsweise Beschädigungen am Fahrzeug, die der Täter aus Verärgerung und Wut über eine fehlgeschlagene Tat oder zu geringe Tatbeute verursacht hat.
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