
Neue Informationspflichten bei Versicherungsverträgen zum 1.1.2008 |
| Die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen
(VVG-InfoV) ist am 21.12.2007 im Bundesgesetzblatt verkündet worden
und bestimmt, welche Informationen den Versicherungsnehmern vor dem
Vertragsabschluss und während der Laufzeit des Vertrages übermittelt
werden müssen. Erstmals ist auch eine Regelung zur Kostenangabe
vorgesehen. Künftig soll jeder Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrages wissen, was ihn die angebotene Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung kostet. Ab 1.7.2008 müssen die Versicherer angeben, welche Kosten sie in die Prämie eingerechnet haben. So sind z. B. bei der Lebensversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr u. a. folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
Die Verordnung trat am 1.1.2008 in Kraft, mit Übergangsfristen bis zum 30.6.2008. Die Regelungen zur Kostenangabe und zum Produktinformationsblatt treten am 1.7.2008 in Kraft. |
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