
Aufwendungen für Zahnimplantate als außergewöhnliche Belastungen abziehbar |
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Der nicht erstattete Teil der Aufwendungen für den Ersatz verlorener
Zähne durch Kronen auf implantierten künstlichen Zahnwurzeln,
sog. "Implantate", kann als außergewöhnliche
Belastung abgezogen werden. Dass die gesetzliche Krankenversicherung nur die Aufwendungen für herausnehmbare Prothesen bzw. bei fest implantiertem Zahnersatz nur einen kleinen Teil der Kosten übernimmt, schließt den Steuerabzug nicht aus. |
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