RPT








Letzte Aktualisierung
05.10.2011

Versteigerung gepfändeter Gegenstände im Internet

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz soll die Internetauktion von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher gepfändet wurden, als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort etabliert werden.

Die Bundesländer werden ermächtigt, Einzelheiten der Internetversteigerung wie etwa die Versteigerungsplattform, Beginn, Ende und Ablauf der Auktion oder die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versteigerung durch Rechtsverordnung zu regeln.
Alle Beitrge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung fr deren Inhalt kann jedoch nicht bernommen werden.
zurück zum Inhaltsverzeichnis
RPT-Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft - Fenchelweg 26 - 12357 Berlin - Tel. 030/60972233 - Fax 030/66098242 - info@rpt-gmbh.de