
Versteigerung gepfändeter Gegenstände im Internet |
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Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf über die
Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung auf den Weg gebracht. Mit
dem Gesetz soll die Internetauktion von Gegenständen, die vom
Gerichtsvollzieher gepfändet wurden, als Regelfall neben der bisher üblichen
Versteigerung vor Ort etabliert werden. Die Bundesländer werden ermächtigt, Einzelheiten der Internetversteigerung wie etwa die Versteigerungsplattform, Beginn, Ende und Ablauf der Auktion oder die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versteigerung durch Rechtsverordnung zu regeln. |
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