Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26.11.2008 entschieden, dass beim
Verbrauchsgüterkauf der Verkäufer von dem Verbraucher im Falle
der Ersatzlieferung für eine mangelhafte Ware keinen Wertersatz für
die Nutzung der zunächst gelieferten Kaufsache verlangen kann.
Eine Verbraucherin hatte bei einem Versandhandelsunternehmen, ein "Herd-Set"
zum Preis von 524,90 gekauft. Nach ca. 18 Monaten stellte sie fest,
dass sich die Emailleschicht im Backofen abgelöst hatte. Da eine
Reparatur des Gerätes nicht möglich war, tauschte das
Unternehmen den Backofen aus. Für die Nutzung des ursprünglich
gelieferten Gerätes verlangte es rund 70 , die die Käuferin
entrichtete. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und
Verbraucherverbände e. V. forderte aufgrund einer Ermächtigung
durch die Käuferin die Rückzahlung dieses Betrages.
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