
Telefonieren auf dem Seitenstreifen verboten |
|
Ein Autofahrer, der auf einem Seitenstreifen mit laufendem Motor
telefoniert, handelt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf
ordnungswidrig. Er bleibt auch auf dem Seitenstreifen ein normaler
Verkehrsteilnehmer. Auf einem Parkplatz wäre dies anders zu
beurteilen. Grundsätzlich ist einem Autofahrer die Benutzung eines Handys untersagt, wenn er es hierfür in die Hand nehmen muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Der Autofahrer hat jedoch bei laufendem Motor telefoniert und nimmt auch weiterhin am "fließenden Verkehr" teil, da der Seitenstreifen "Fahrbahn im Rechtssinne" ist. Das Telefonieren ist somit genauso zu bewerten wie an einer roten Ampel. |
| Alle Beitrge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung fr deren Inhalt kann jedoch nicht bernommen werden. |
| zurück zum Inhaltsverzeichnis |