Sonderabschreibungen im Jahr der Betriebseröffnung ohne Bildung einer Ansparrücklage – hier „Photovoltaikanlage“
Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Abgeltungszahlungen für jahrelang nicht genommenen Urlaub durch den Gesellschafter-Geschäftsführer
Trotz Verschwiegenheitspflicht gilt auch bei Rechtsanwälten und für bereits abgeschriebene Fahrzeuge die 1-%-Regelung
Pflicht des Anlageberaters zur Beratung über eine beschränkte Möglichkeit, die Beteiligung weiterzuveräußern